1. Gegenstand des Vertrages
(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der
Maxim + Jürgen Galsterer GbR
Martin-Luther-Straße 14
71636 Ludwigsburg,
nachfolgend „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartner/innen, nachstehend „Auftraggebende“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggebenden gelten nicht.
(2) Die Agentur erbringt Leistungen aus den Bereichen Beratung, Marketing, Werbung und Websites. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Verträgen oder Absprachen und etwaigen Leistungsbeschreibungen von Seiten der Agentur. Die genannten Leistungen sind – ausgenommen individuelle Vereinbarungen – ausschließlich Werkleistungen.
(3) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vorbehaltlich individueller Vereinbarungen auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen den Auftraggebenden und der Agentur.
2. Vertragsbestandteile und Änderung des Vertrags
(1) Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Vertrag zum jeweiligen Projekt, individueller Absprachen und das Briefing der Auftraggebenden.
(2) Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten haben die Auftraggebenden zu tragen. Nachträgliche Änderungen können eine Verlängerung des Zeitplans zur Folge haben. Solche Änderungen müssen schriftlich vereinbart und von beiden Parteien akzeptiert werden. Die Auswirkungen dieser Änderungen auf das Budget und den Zeitplan werden entsprechend bewertet und dokumentiert.
(3) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Hierzu zählen insbesondere krankheitsbedingte personelle Ausfälle auf Seiten der Agentur.
3. Vergütung
(1) Es gilt die im Vertrag oder per Absprache vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Verzögerungen bei der Zahlung können zu einer Unterbrechung oder Verzögerung der Arbeitsleistung führen.
(2) Für den Fall, dass die Auftraggebenden Aufträge, Arbeiten und dergleichen ändern oder abbrechen, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden sie der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Agentur von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
(3) Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
4. Pflichten der Auftraggebenden
(1) Die Auftraggebenden werden der Agentur im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Durchführung des Projekts benötigten Zahlen und sonstige wesentliche Informationen zur Verfügung stellen. Diese werden von der Agentur stets streng vertraulich gehandhabt.
(2) Die Auftraggebenden werden im Zusammenhang mit diesem Projekt stehende Auftragsvergaben an weitere Dienstleister nur nach Absprache mit der Agentur erteilen.
5. Nutzungsrechte
(1) Die Auftraggebenden erwerben erst mit der vollständigen Zahlung die Nutzungsrechte an allen für den jeweiligen vertraglich vereinbarten Zweck gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Ohne gesonderte Vereinbarung handelt es sich dabei um einfache Nutzungsrechte. Eine Erweiterung der Nutzungsrechte für das Gebiet anderer Staaten kann im Projektvertrag gesondert vereinbart werden. Eine nachträgliche zeitliche, inhaltliche oder räumliche Erweiterung bedarf einer neuen Vereinbarung.
(2) Sofern nicht bereits im Projektvertrag vereinbart, bedarf jegliche Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte der schriftlichen Erlaubnis der Agentur.
(3) Die Agentur ist Urheber aller im Rahmen des Vertragsverhältnisses hervorgebrachten geistig-kreativen Leistungen. Insbesondere steht ihr das Recht zu, auf allen Veröffentlichungen ihrer Arbeit als Urheber genannt zu werden.
6. Gewährleistung und Haftung der Agentur
(1) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Maßnahmen werden von den Auftraggebenden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahmen gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Jedoch ist die Agentur verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Die Auftraggebenden stellen die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, sofern diese infolge der Unzulässigkeit von Werbemaßnahmen entstanden sind, welche auf ausdrücklichen Wunsch der Auftraggebenden durchgeführt wurden.
(2) Es wird keine Haftung für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf Datenschutzgesetze wie die DSGVO, von der Agentur übernommen. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Bestimmungen liegt vollständig bei den Auftraggebenden. Jegliche rechtliche Beratung oder Konformitätsprüfung muss von einer dafür qualifizierten Partei, die von den Auftraggebenden beauftragt wird, durchgeführt werden.
(3) Erachtet die Agentur für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so tragen hierfür die Auftraggebenden die Kosten.
(4) In keinem Fall haftet die Agentur wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen der Auftraggebenden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Entwürfe, usw.
(5) Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
(6) Der Höhe nach ist die Haftung der Agentur beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren, es sei denn, die Agentur haftet wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter.
7. Leistungen Dritter
Von der Agentur eingeschaltete Künstler oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur.
8. Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Die Agentur verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die sie aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Produkte, Pläne, Marktdaten, Herstellermethoden und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch herangezogene Dritte in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
(2) Die Auftraggebenden sind damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen von der Agentur elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherte oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.
9. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Soweit der Vertrag für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
10. Konventionalstrafe
Verstoßen die Auftraggebenden gegen eine Bestimmung des abgeschlossenen Vertrages, haben sie der Agentur eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche wird damit nicht ausgeschlossen.
13. Schlussbestimmungen
(1) Die Auftraggebenden sind nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
(2) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch die Auftraggebenden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ludwigsburg.
[gzd_complaints]
Stand: Februar 2024